Personalvermittlung als Pfeiler der Arbeitswelt

18 Januar 2019
 Kategorien: Business, Blog

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Die Personalvermittlung, beispielsweise von der RASANT Personal-Leasing GmbH, erfolgt in Deutschland über die staatliche Arbeitsagentur sowie private Arbeitsvermittler. 

In ihrem Bewerberpool führt die Arbeitsagentur Arbeitssuchende, die entweder noch eine  Stelle ausfüllen oder schon arbeitslos sind. Sie schlägt dem potenziellen Arbeitgeber den Kandidaten vor. Gleichzeitig fordert sie den Arbeitslosen zur Einreichung seiner Bewerbung auf. Sie kann dem arbeitssuchenden Kandidaten einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) anbieten. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf dieses Dokument. Mit dem AVGS wendet sich der Arbeitssuchende im Anschluss an die Personalvermittlung. 

Möchte der Personalvermittler den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein annehmen und mit der Arbeitsagentur bei der erfolgreichen Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses abrechnen, so genötigt er als Träger der Arbeitsförderung eine Trägerzulassung. Diese wird auch als AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) bezeichnet und von einer anerkannten Zertifizierungsstelle erteilt.   

Damit der Personalvermittler den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für seine Bemühung nutzen darf, muss er zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Diese ergeben sich aus den §§ 296 SGB III. Grundsätzlich muss der Vertrag zwischen dem Vermittler und dem Kandidaten schriftlich abgefasst werden. Eine Vermittlungsprovision von über 2000 Euro wird dabei von der Arbeitsagentur nicht akzeptiert. Die Betragsgrenze steht bereits im ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Möchte der Kandidat aber ein höheres Entgelt tragen, so muss er den übersteigenden Betrag selbst bezahlen. Auch ein Vorschuss ist nicht gestattet. Ab 2015 wird der AVGS außerdem von der Mehrwertsteuer befreit. Der Personalvermittler schließt seinen Vermittlungsauftrag meistens nur für die Dauer der Gültigkeit des AVGS ab. 

Aber welche Tätigkeiten führt die Personalvermittlung aus? Sie übernimmt alle Aufgaben, damit der Arbeitgeber und sein Kandidat einen gültigen Arbeitsvertrag abschließen. Zuerst werden die Stärken und Schwächen des Arbeitssuchenden ermittelt. Dazu zählt auch die Sichtung der Unterlagen. Dann folgen das strukturierte Interview sowie die Suche nach dem passenden Arbeitgeber. Diese kann regional, national oder auch international ausgerichtet sein. Im Vorfeld des Vorstellungsgesprächs koordinieren die Vertragspartner ihr Vorgehen. Auf Wunsch nimmt der Personalvermittler an der Vorstellung teil.  Es gibt dabei zwei Wege zum neuen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann sich direkt für den Kandidaten entscheiden. Wird das Arbeitsverhältnis nach der festgelegten Frist fortgesetzt, zahlt der Unternehmer die vereinbarte Provision. Alternativ kann die Personalvermittlung mit der Arbeitsagentur über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein abrechnen. Sollte sich der Arbeitgeber noch nicht sicher sein, holt er seinen Kandidaten zur Probe über einen  Zeitarbeitsvertrag. So können beide ihre Zusammenarbeit sowie die Kooperation im Team testen. Im Anschluss kann ein fester Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Leiharbeitnehmer abgeschlossen werden. In diesem Fall bietet der Vermittler auch die Zeitarbeit an. 

Ein hoch qualifizierter Mitarbeiter wird beispielsweise über den Headhunter vermittelt. Dieser verfügt über einen Pool von Bewerbern und potenziellen Arbeitgebern. Für jeden vermittelten Kandidaten erhält seine Personalvermittlung eine Provision. Diese kann er auch vom vermittelten Klienten verlangen, wenn der Vermittlungsvertrag diese Vereinbarung vorsieht.